Laut einem Artikel bei heise.de plant die EU Kommission, nachdem sie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung gelesen hat nicht die Vorratsdatenspeicherung in Europa nochmal anzupacken.
Ich werde nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes keinen neuen Gesetzentwurf mehr zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen.
Allerdings lässt sich Frau Malmström eine Hintertür für die Zukunft offen. Zitat:
Wenn es überhaupt noch irgendwann zu einer neuen EU-Richtlinie kommen sollte, dann erst, wenn die Gesetzgebung zum Datenschutz verabschiedet ist.
Eine weitere Sache lässt noch aufmerken. So heißt es in dem Artikel unter anderem:
Malmström verwies darauf, dass alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme Deutschlands derzeit eigene Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung hätten. Damit sei sichergestellt, dass es auch künftig möglich ist, “Verkehrsdaten” zur Verbrechensaufklärung in den einzelnen Ländern der Union aufzubewahren und zu nutzen.
Man will also anscheinend in Brüssel nicht darauf hinwirken dass die Mitgliedsstaaten ihre nationalen Regelungen, die gegen europäiasches Recht verstoßen aufheben, man will sie einfach beibehalten. So setzt man sich über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes einfach hinweg.