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May 6, 2010 - 2 minute read - Kommentar krank Legal this blog

Der Fall Schwalbe (Update)

Der Reifenhersteller Bohle (Markenname: Schwalbe), vor allem bekannt durch seine Fahrradreifen, mahnt die Fahrradläden die seine Produkte verkaufen ohne Vorwarnung kostenpflichtig ab.

Der Grund für die Abmahnungen soll darin bestehen dass die Händler Fotos verwendet haben die von Schwalbe stammen um für die Produkte der Firma in den Läden der Händler zu werben. Normalerweise stellen die Hersteller den Handelspartnern (Vertrieben und Händlern) selber Produktfotos zur Verfügung. Hersteller machen das vor allem aus dem Grund um eine einheitlich hohe Qualität der Werbeaufnahmen zu gewährleisten, damit auch ein guter Eindruck beim potentiellen Kunden entsteht. Man will ja schließlich nicht - als Hersteller - das jeder Fahrradhändler mit seiner billig Digicam ein Foto unter schlechten Lichtbedingungen macht was dann auch entsprechend aussieht und auf den Kunden unvorteilhaft wirkt.

Bei Schwalbe scheint das anders zu sein. Dort versucht man nun mehrere Händler für die Verwendung der eigenen Produktfotos kostenpflichtig ab zu mahnen.

Eigentlich unglaublich da versuchen Händler die Produkte der Firma Schwalbe möglichst vorteilhaft darzustellen und möglichst erfolgreich zu verkaufen und als Dank dafür werden sie mit einer kostenpflichtigen Abmahnung über ca. 1000 Euro zur Kasse gebeten. Man könnte dieses Vorgehen der Firma Schwalbe auch als digitalen Selbstmord bezeichnen.

Für mich ist das zumindest Grund genug die Produkte von Schwalbe zu meiden. Bei Firmen welche mit derartigen Raubrittermethoden die eigenen Geschäftspartner angeht da möchte man sich gar nicht vorstellen wie die mit ihren Endkunden umgehen.

Boykotiert Abmahn-Abzocker!

Update | Do 6. Mai 21:15:56 CEST 2010 Bohle/Schwalbe entschuldigt sich für die ‘unglückliche Umsetzung’ ihres Abmahnfeldzuges und versucht ihr wirkliches Anliegen zu erklären. Bei Netzpolitik kann man den Inhalt des Schreibens nachlesen.

Sehr anständig finde ich dass die Firma Bohle die Kosten der Händler für die Abmahnungen erstatten möchte, wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben. Wenn es sich wirklich nur um Fälle handelt wie von Schwalbe dargelegt wurde, solche wo die Kunden in die Irre geführt werden. Dann finde ich das sogar akzeptabel zu Unterschreiben das man das nie wieder tun wird, da man es eh nicht tun dürfte schon aus Gründen des Wettbewerbsrechtes.