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Mar 2, 2010 - 3 minute read - Kommentar Legal Politik privacy

rm -rf /vds/*

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form für nichtig erklärt und angeordnet dass die schon gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen sind. Das war die gute Nachricht.

Die schlechte Nachricht ist: Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung nicht generell verboten. Allerdings wurden die Anforderungen für eine Verfassungskonforme Umsetzung einer möglichen Vorratsdatenspeicherung relativ hoch gelegt. Es kann allerdings sein dass die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Vorgaben zur verfassungskonformen Umsetzung das Werkzeug für die Strafverfolgung weniger interessant sein wird. Der Zugriff von Geheimdiensten wurde ebenfalls stark eingeschränkt.

IP-Adressen wurden durch das Gericht als nicht so schützenswert gesehen, explizit wurde festgestellt dass auch bei Ordnungswidrigkeiten eine Verwendung der Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform sein kann, wenn diese Delikte entsprechend klar definiert wurden und einige andere Bedingungen erfüllen. Dies wird von den meisten Beobachtern als Hintertür für die Content-MAFIAA gesehen.

Die CDU will nun ganz schnell eine neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Die FDP will nun grundsätzlich über die Datenhaltung des Staates diskutieren und erstmal abwarten was die EU in Sachen VDS unternimmt. Die neue zuständige EU-Kommisarin hatte bekannt gegeben das sie die EU-Richtlinie zur VDS noch dieses Jahr auf den Prüfstand stellen wolle.

Das Vorgehen der FDP ist bestimmt das bessere. Die CDU versucht einfach auf Teufel komm raus dieses Land in den digitalen Faschismus zu treiben, ohne Rücksicht auf Verluste. Im Lichte der Äußerungen aus der CDU zum aktuellen Urteil ist - meiner Meinung nach - klar erkennbar wohin die Reise gehen soll. Die halten 1984 immer noch für ein Handbuch zur Umsetzung der totalen Kontrolle. In diesem Zusammenhang ist die neue Offenheit in anderen Punkten (Stiftung Daten(schutz|test), Datenbrief,….) wohl eher eine Beruhigungstablette für die Kritiker. (War eh klar, die CDU war noch nie wirklich Fortschrittlich und wird es auch nie sein (können). Zumindest nicht ohne mal aus ihrer geistigen Tiefgarage herauszukommen)

Gut am heutigen Tag ist das die Daten erstmal weg sind. (Viele ISP-Admins haben wohl den live-stream geschaut und gleich während der Verkündung des Urteils die Löschtaste betätigt, berichtet Frank)

Ein guter Tage für die Kläger, besonders den AK-Vorrat der das alles maßgeblich initiiert und durchgeführt hat. Meinen Herzlichen Glückwunsch an die Kollegen vom AK-Vorrat! Die erste Schlacht ist gewonnen, der Krieg muss noch entschieden werden und das wird vermutlich auf europäischer Ebene geschehen.

Neuer Kurs: Brüssel! Alle Maschinen: Volle Kraft voraus!

Infobox

Für alle Leser die den Titel nicht verstehen: ‘rm’ ist das Unix Kommando für ‘remove’, also Löschen. Der Parameter ‘-r’ steht für ‘rekursiv’, also inklusive alle Daten die unterhalb des Zielverzeichnisses liegen. Der Parameter ‘-f’ steht für ‘force’, also auf deutsch ‘erzwingen’, das heißt es wird nicht weiter nachgefragt das Löschen wird erzwungen. ‘/vds/*’ gibt das Ziel der Löschung an, also was gelöscht werden soll. Im vorliegenden Fall also alles unterhalb von ‘vds’ (steht für VorratsDatenSpeicherung).