Die Entscheidung die durch das Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen das BKA ergangen ist, wonach das BKA erstmal keine Sperrlisten verteilen darf kennt ihr sicher alle, wenn nicht - hier.
In diesem Verfahren hat das Verwaltungsgericht eine eidesstattliche Versicherung des BKA verlangt. Diese liegt nicht vor, das BKA hat einfach nur eine Antwort dem Gericht zugestellt. Das Gericht meint aber das dieser Text mehr Fragen aufwirft als er beantwortet und bittet daher das BKA am 9. November vor das Verwaltungsgericht Wiesbaden, zur mündlichen Verhandlung.
Wer in der nähe ist und hingehen will, hier die Daten:
Montag, den 9. November 10:00 Uhr, Sitzungssaal A 5, im Gerichtsgebäude Konrad-Adenauer-Ring 15, 65187 Wiesbaden
Quelle: http://blog.ready2host.de/2009/10/mundliche-verhandlung-mit-dem-bka/
Es bleibt spannend.