ScusiBlog

background emmission of scusi

Feb 16, 2009 - 5 minute read - Censorship Kommentar Mein Senf!

Ein paar Worte zu den Fragen des Bundestages zur Internet Zensur

Vor ein paar Tagen war ja die Bundestags Fragestunde zum Thema Internetzensur. Hier eine Auswahl an Fragen des Bundestages, Unterausschuß Neue Medien an die geladenen Experten zum Thema Internet Zensur:

Technik: 2. Lässt sich verhindern, dass diese technischen Möglichkeiten nicht nur zur Sperrung von kinderpornographischen Inhalten, sondern zur Sperrung von rechtmäßigen Inhalten missbraucht werden können?

Nein, nur durch öffentliche demokratische Kontrolle der Zensurlisten. Was aber daran scheitern wird das die Regierung und das BKA genau davon nichts wissen wollen. Warum wohl? Hat man was zu verbergen? Ah, nein man will den Streisand Effekt verhindern, dazu später mehr.

  1. Wie kann verhindert werden, dass die Listen der zu sperrenden Inhalte bekannt werden? Was sind die Folgen, wenn – wie in einigen skandinavischen Ländern – die Listen der zu sperrenden Inhalte bekannt werden?

Das kann gar nicht verhindert werden! Im Gegenteil die Regierung ist gerade dabei, die Distribution dieser Listen an jedermann über DNS gesetzlich festzuschreiben.

Die zu erwartenden Folgen wenn die Listen bekannt werden sind meiner Meinung nach:

a) der sog. Streisand Effekt wird für die auf der Liste stehenden Seiten eintreten. Alle wollen mal schauen was denn nun gefiltert wird. Da wird der Staat zum Datenbankbetreiber eines ganz speziellen Linkverzeichnisses.

b) Es wird rauskommen das weit mehr als nur Kinderporno gefiltert wird, wie in Skandinavien. In Dänemark stand die Webseite einer niederländischen Spedition auf der Zensurliste. In Finnland wird auch die Webseite zensiert die die finnischen Zensurlisten öffentlich gemacht hat; lapsiporno.info. Bei einer Auswertung der finnischen Liste wurde bekannt das weniger 1% der enthaltenen Einträge wirklich Kinderpornographie hosten.

c) Wird dabei herauskommen, dass die überwiegende Mehrheit der Angebot durchaus in Ländern betrieben werden in welchen eine Strafverfolgung möglich wäre (siehe meine Beiträge Wo stehen die Server die in Europa blockiert werden? und Neue Listen - neue Bilder).

  1. Wie bewerten Sie die Erfahrungen bezüglich der Wirksamkeit derartiger Sperren in anderen vergleichbaren Staaten?

Erstmal ist überhaupt nicht klar wie man die Wirksamkeit solch einer Sperr-Maßnahme beurteilen soll/will.

In Skandinavien wird die Maßnahme anscheinend als wirkungsvoll empfunden oder zumindest wird dies durch deutsche Politiker meist suggeriert. In dieser Frage wird dann immer auf die Anzahl der Aufrufe die vermeintlich ‘geblockt’ wurden verwiesen. (Bei den Aufrufen handelt es sich vermutlich um die der Stopp-Seite; Es kann nur die Anzahl der Aufrufe der Stopp-Seite oder die Anfragen von auf der Liste stehenden Einträgen an den DNS-Server sein)

Wenn ich mache das eure Stopp-Seiten nach dem ersten Monat 1.000.000 Aufrufe verzeichnet, glauben Sie dann das die Maßnahme wirksam ist? Ich nicht! Fakt ist das Sie gar keine Möglichkeit haben die Wirksamkeit ordentlich zu ermitteln außer mit chinesischen Internetverhältnissen (Stichwort: Die Große Mauer) oder evtl. durch eine begleitende wissenschaftliche Studie. Aber so kann jeder Internetnutzer die Statistik selber mitfälschen wenn die Adressen der StoppSeiten erstmal bekannt sind.

Die Krux an den diskutierten Maßnahmen ist doch dass Sufer die nicht nach suchen, davon eh fast nie was sehen und die anderen (die danach suchen) werden es auch weiterhin finden und lernen die Sperren zu umgehen. Aus genau diesem Grund ist auch das Argument man würde damit den Verkauf solcher Machwerke verhindern oder einschränken einfach mal falsch. Weil die, die bereit sind für so was Kohle zu zahlen (die ‘harten’ KP-Konsumenten) werden genau dreimal in so eine Sperre reinlaufen, das erste das einzige und das letzte mal, danach routen die einfach drumrum, wie alle anderen halbwegs versierten Internetnutzer die das irgendwie stört auch.

Noch was dazu: Das BKA hätte ja gerne eine Statistik über die Anzahl der Aufrufe, und die Eine Liste der sog. referer also der URL von der auf eine andere (gesperrte) URL verlinkt wird. Also werden sie die Logfiles des Webservers auf dem die Stopp-Seite läuft dem BKA übergeben. Wenn diese Seite - sagen wir mal - 10.000 mal aufgerufen wurde, heißt das dann dass 10.000 versuchte Kinderporno-Konsumenten ‘abgeblockt’ wurden? Nein, das heißt es nicht. Jeder geblockte Surfer wird zwar in den Logfiles auftauchen, aber nicht jeder Aufruf (hit) muss auch ein geblockter Surfer sein. Ich könnte z.B. auch ein script schreiben, was die Seite immer wieder aufruft, sagen wir 1000 mal am Tag, dann haben sie am Ende des Monats mindestens ca. 30.000 Einträge im logfile und kaum einen echten Versuch dabei. Wenn man dann noch wechselnde referer mitschickt, haben die Jungs und Mädels beim BKA echt viel zu tun befürchte ich. Die müssen sich dann durch tausende - ach was zehntausende - URLs klicken und den Dreck suchen, den es dort wahrscheinlich noch nicht mal gibt.

Aber ich kann diesem Konstrukt - so hirnrissig und dumm es auch sein mag - trotzdem was positives abgewinnen: Immerhin kann man in zukunft ganz einfach und ‘anonym’ KP melden. Einfach die URL in den Referer und auf die Stoppseite surfen, fertig. ;-)

Rechtlich: 15. Da die Anbieter der entsprechenden Angebote sich im Ausland befinden und nicht strafrechtlich verfolgt werden können, werden die Internetzugangsanbieter mit der Verpflichtung zur Sperrung als sog „Nichtstörer“ in Anspruch genommen. Wie ist daher die Kostenerstattung für Investitionen und Inanspruchnahme der Internetzugangsprovider auszugestalten?

“Da die Anbieter der entsprechenden Angebote sich im Ausland befinden und nicht strafrechtlich verfolgt werden können” - Ähm, Moment mal, Einspruch! Wer sagt das, welche Angebote, wie kommen die zu dieser Feststellung. Ich behaupte die meisten Angebote liegen durchaus im juristischen Zugriff ( siehe hier und hier).