Neues Update von Mo 27 Jun 2011 15:37:27 CEST ganz unten!
Heute morgen habe ich das gestrige Erlebnis von Vitoria aus Hamburg mit dem dortigen Notruf gelesen und war schockiert.
Nun ich dachte mir das möchte ich mit eigenen Ohren hören, unglaublich. Also habe ich gerade mal bei der Beauftragten für das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Hamburg angerufen mir die zuständige Behörde nennen lassen um dann diese Anfrage dorthin zu schicken.
Die zuständige Behörde für den Notruf in Hamburg ist die Gesundheitsbehörde, also schreibe ich gleich an die zuständige Senatorin, damit das nicht im Sande verläuft (ich kenn das schon mit IGF Anfragen und den behördlichen Abwehrstrategien).
Meine Anfrage (als PDF) ist hier.
Die Anfrage ist gerade per Email an poststelle@basfi.hamburg.de raus gegangen. Sicherheitshalber werde ich heute abend nochmal ein Fax hinterher schicken, manche Behörden tun sich ja schwer mit Email.
Hoffen wir das es klappt. Den Mitschnitt - sollte ich ihn bekommen - werde ich dann hier veröffentlichen.
Update | Fr 10 Jun 2011 09:51:22 CEST Ich habe eine Bestätigung über den Eingang meiner Anfrage nach dem Informations Freiheits Gesetz bekommen, genau genommen habe ich sogar zwei bekommen. Einmal hat mir die zuständige Behörde für Verbraucherschutz den Eingang bestätigt und mir mitgeteilt dass die meine Anfrage an die Behörde für Inneres und Sport weitergeleitet wurde. Von dort, bzw. von der Feuerwehr wurde mir ebenfalls der Eingang bestätigt und zugesichert die Anfrage werde inhaltlich und rechtlich geprüft und man würde mir umgehend bescheid geben, lest selbst:
Freigabe von Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Ihr Schreiben vom 08.06.11 an Frau Senatorin Prüfer-Storcks
Sehr geehrter Herr Walther,
Ihr vorgenanntes Schreiben in Zusammenhang mit einem Notruf in Hamburg ist bei mir eingegangen.
Nach Abschluss der rechtlichen und inhaltlichen Prüfung erhalten Sie unverzüglich eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen __
Es bleibt spannend.
Update | Mo 27 Jun 2011 15:37:27 CEST
Gerade eben kam die Antwort aus Hamburg. Wie immer wenn ich solche Anfragen stelle wird nichts rausgegeben. Die Begründung ist angeblich dass die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen schwerer wiegen als mein Auskunftsanspruch und das Recht der Öffentlichkeit auf Aufklärung wenn der Notruf die Hilfe verweigert. Aber klar das die mauern, die haben wahrscheinlich die Buxe gestrichen voll.
Die Antwort in Gänze als PDF unter: Info-Begehren-nach-HmbIFG-vom-08.06.2011.pdf