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Aug 18, 2009 - 2 minute read - Censorship Erfahrungen Kommentar Überwachung

Warum man keine Zensurinfrastruktur aufbauen darf, ein Lehrstück aus Österreich

In Österreich zeigt ein aktueller Vorfall warum man keine geheime Sperrliste und eine passende Zensur-Infrastruktur haben will. Wenn solch eine Infrastruktur existiert kann und wird sie missbraucht werden. Genau das ist nun auch in Österreich passiert, pikanter weise beim Justizministerium.

Das Justizministerium hat auch eine ZensurInfrastruktur, von SurfControl, wie ein Sprecher gegenüber dem ORF mitteilte. Das Justizministerium in Österreich kontrolliert und filtert damit die eigenen Mitarbeiter. Laut ORF [1] dürfen die Mitarbeiter im Justizministerium das Internet am Arbeitsplatz auch privat nutzen (“solange nicht dienstliche Interessen gefährdet werden”). Allerdings wird seit Juli verschärft gefiltert, weil - haltet euch fest - die Bandbreite der angemieteten Leitung nicht ausreicht. Ziemlich sicher gibt es andere und geeignetere Methoden die Bandbreitennutzung zu optimieren, egal weil noch einfacher wäre es wahrscheinlich zusätzliche Übertragungskapazitäten bereitzustellen.

Wie auch immer, kaum tauchen Informationen über sonderbare Vorgänge im Justizministerium auf, schon wird schwupps die Seite gesperrt. Egal wie rum man es dreht und wendet: Das ist Zensur und ein schwerer Eingriff in die Kommunikationsfreiheit der Beschäftigten des österreichischen Justizministeriums. Nicht auszudenken was passiert wäre wenn sie solch ein System für alle Internetnutzer Österreichs gehabt hätten… Und noch was, selbst wenn es wirklich ein Versehen ein Unfall oder sonst was war (was ihr ja wohl nicht wirklich glaubt, oder?) dann ist das ebenfalls ein Argument gegen solche Zensurinfrastrukturen. Solche Nebeneffekte sog. over- und under-blocking sind nicht vermeidbar.

Noch ein Tipp an die Leser aus Österreich: Ich weiß nicht ob Österreich ein Informationsfreiheitsgesetzt (IFG) hat, aber für den Fall würde ich jetzt mal Dokumente über die Nutzung der Internetanbindung des Justizministeriums anfordern. Also Konkret eine Aufstellung mit der zur Verfügung stehenden Bandbreite (gesamt und für jede einzelne Verbindung) sowie Informationen über die Auslastung dieser Leitungen, sagen wir der letzten 12 oder 24 Monate. Ebenfalls eine Aufstellung über die Anteile der verschiedenen Protokolle an der verbrauchten Bandbreite, über den selben Zeitraum. Das könnte interessant werden und ist eine gute Übung das IFG zu nutzen. Die befreiten Dokumente können dann hier eingeworfen werden.